Außergewöhnliche Mietbeiträge für Sozialgenossenschaften

Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften: Am 27. Mai trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialgenossenschaften im Raiffeisenverband per Videokonferenz.

Im Rahmen der jüngsten Koordinierungsausschuss-Sitzung der Sozialgenossenschaften präsentierten Herbert Von Leon, Verbandsobmann, Christian Tanner, Vizedirektor, Petra Bisaglia, Mitgliederbetreuerin für Sozialgenossenschaften und Christof Gamper, Arbeitsrechtsexperte im Raiffeisenverband, die gesetzlichen Neuigkeiten und die neu eingeführten Unterstützungsmaßnahmen für Sozialgenossenschaften.

Seit dem Inkrafttreten des von der Regierung erlassenen "Decreto Cura Italia", Ende März, hat sich für die Sozialgenossenschaften viel getan. „Vor allem im Bereich der Kleinkindbetreuung ist viel passiert“, sagt Christian Tanner, Vizedirektor des Raiffeisenverbandes in seiner Einführung. Es wurden Maßnahmen gesetzt, um die Auswirkungen des, zur Eindämmung der Coronapandemie notwendigen „Shut downs“ abzufedern. Die ursprünglich auf neun Wochen angelegte Lohnausgleichskasse wurde verlängert und seit kurzem sind auch außerordentliche Mietbeiträge für Sozialgenossenschaften vorgesehen, wie Petra Bisaglia beim jüngsten Treffen mit Manuela Paulmichl, Direktorin des Amtes zur Förderung des Genossenschaftswesens, erfuhr. Petra Bisaglia: „Dazu musste das Landesgesetz 1/93 abgeändert werden.“ Ausständig seien jetzt nur mehr die Anwendungskriterien und die Formulare. Diese würden in den nächsten Tagen auf der Homepage des Amtes für Entwicklung des Genossenschaftswesens veröffentlicht. Bisaglia: „Wir gehen davon aus, dass wir die Anträge ab Anfang Juni stellen können.“ Ansuchen können alle Sozialgenossenschaften, Typ A und Typ B, genauso wie gemischte, aber auch Arbeiter- und Produktionsgenossenschaften, wo die Mitarbeiter den Betrieb übernommen haben oder Genossenschaften mit einem hohen Frauenanteil oder von sozialem und innovativem Charakter.

Neue Finanzierungsmöglichkeiten gibt es Bisaglia zufolge auch für Seniorenwohnheime und für die verschiedenen sozialen Dienste. Hinzugekommen sind auch Förderungen für Kultur-Genossenschaften.

Christof Gamper, Arbeitsrechtsexperte und Teamleiter des Bereichs Personalberatung sprach über das "Decreto Rilancio", das von allen hart erwartet worden ist. Gamper: „Die Veröffentlichung hat sich aufgrund der vielen Änderungsanträge hingezogen. Herausgekommen ist ein Gesetzesdekret, das erst in ein Gesetz umgewandelt werden muss und bis dahin könnten, ihm zufolge, noch weitere Änderungen und Anpassungen kommen.“

Viele Sozialgenossenschaften in Südtirol haben inzwischen ihre Arbeit wieder aufgenommen. Den Vertretern der Mitgliedsgenossenschaften zufolge bleibt es ein Spagat zwischen den strengen Sicherheitsbestimmungen, Hygienevorschriften und dem Wunsch nach Normalität. Die Masken- und Desinfektionspflicht ist vor allem für Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung eine Belastung. Der Weg zurück in die Normalität wird jedoch noch dauern, denn viele Sozialgenossenschaften stecken nach wie vor in großen finanziellen Schwierigkeiten.

In den kommenden Tagen wird der Raiffeisenverband die Mitgliedsgenossenschaften in einem ausführlichen Rundschreiben über die neuen Möglichkeiten, Fristen und Kriterien für Ansuchen informieren.

Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften

Als Bindeglied zwischen Sozialgenossenschaften und Raiffeisenverband sind im Koordinierungsausschuss der Sozialgenossenschaften Mitglieder aus allen Geschäftsfeldern von Sozialgenossenschaften vertreten: Pflege & Therapie, Arbeitsintegration/SG Typ B, Kleinkinderbetreuung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Fairer Handel und Seniorenbetreuung.

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