Es sind zwei Themen der nationalen Gesetzgebung, welche die Biolandwirtschaft empfindlich schädigen, wenn sie nicht geändert werden, schreibt Bioland in einer Aussendung.
In Italien werden die Rückstände von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf Bioprodukten mit dem Ministerialdekret 309/2011 „Contaminazioni accidentali e tecnicamente inevitabili di prodotti fitosanitari in agricoltura biologica“ geregelt. Das Dekret schreibt einen Grenzwert von 0,01 mg pro Kilogramm vor. Einen solchen Grenzwert gibt es – außer in Italien und Belgien - europaweit nicht, weil es eben problematisch ist, wenn BiolandwirtInnen im Abdriftsfall belangt werden, weil ihre Produkte über dem sehr gering gehaltenen Grenzwert liegen, und somit nicht mehr in den Handel kommen dürfen. Bioland plädiert für einen guten Konsumentenschutz aber nicht zulasten der Bauern und Bäuerinnen. Auch wird hier nicht dem Verursacherprinzip Rechnung getragen, schreibt Bioland.
Die Einführung von restriktiven Kriterien in der Biolandwirtschaft die über jenen der europäischen Norm liegen, beinhaltet das Risiko der Dezertifizierung italienischer ökologischer Produkte und Unternehmen. Das stellt einen Nachteil für die ökologische Lieferkette in Italien dar.
Zudem muss der Sektor gestärkt werden; Bio Kontrollen sind nötig, aber sie sollen keine Belastung für die ProduzentInnen und die KonsumentInnen darstellen, da die Mehrkosten auf die Produkte umgelegt werden müssen. Deshalb braucht es eine Förderung der Bio- Kontrollkosten. Bioland Südtirol plädiert für eine Angleichung an die in der EU geltenden Regelungenwürde den dadurch entstandenen Wettbewerbsnachteil für die italienischen Biobäuerinnen und -bauern wettmachen.
Bioland Südtirol/Alto Adige ist der Hauptverband der Biobauern und -bäuerinnen in Südtirol mit mehr als 1.000 Erzeugern und 35 Verarbeitern. Er vertritt zwei Drittel der Erzeuger und Interessen des Biosektors in Südtirol.
