Brexit – was sich für Südtiroler Unternehmen ändert

​​​​​​​Seit nunmehr zwei Jahren ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Mit dem Auslaufen der Übergangsphasen für Wareneinfuhren aus der EU verschärfen sich die Zollregeln erheblich. Was das für Südtiroler Unternehmen bedeutet, war Thema bei einer Veranstaltung des IDM in Bozen.

Südtiroler Unternehmen, die ihre Waren ins Vereinigte Königreich exportieren, müssen auf die Brexit-bedingten Änderungen achten. Welche es sind, hat die IDM vor kurzen auf einer Veranstaltung vorgestellt.

Eine der Neuerungen, die mit dem neuen Jahr in Kraft treten ist der Wegfall des vereinfachten Einfuhrverfahren. Bis im Vorjahr konnten Waren ohne sofortige Einfuhranmeldung von der EU nach Großbritannien gesendet werden. Die Meldung konnte später nachgeholt werden. Ab 2022 gibt es diesen Aufschub nicht mehr. Sämtliche Anmeldeformalitäten müssen bereits bei der Einfuhr erledigt werden.

Weitere Auswirkungen betreffen die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU: tierische Produkte oder Pflanzen müssen künftig über eine eigene IT-Anwendung angemeldet werden. Ab Juli sind für die Einfuhr außerdem eine Veterinärbescheinigung oder ein Pflanzengesundheitszeugnis notwendig. Änderungen gibt es auch bei der Erklärung zum Ursprungsland der ausgeführten Produkte.

„Diese Neuerungen betreffen zahlreiche Südtiroler Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel oder Getränke nach Großbritannien ausführen. Das sind neben Kraftfahrzeugteilen und -zubehör sowie Werkzeugen und Eisenwaren jene Warengruppen, die den Löwenanteil der Südtiroler Exporte ins Vereinigte Königreich ausmachen. Insgesamt hat Südtirol in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 Waren im Wert von über 96 Millionen Euro nach Großbritannien exportiert“, sagt Vera Leonardelli, Abteilungsdirektorin Business Development von IDM. „Der Schritt in diesen Markt lohnt sich auf jeden Fall auch weiterhin, denn die große soziale Vielfalt der Bevölkerung macht den Markt empfänglich für Produkte aus allen Segmenten, von Luxus- bis zu Konsumgütern. Nun gilt es aber für die Unternehmen, sich umzustellen und neu zu organisieren, um nicht in Lieferschwierigkeiten zu geraten.“

„Beim Export nach Großbritannien handelt es sich nicht mehr um einen Austausch zwischen EU-Mitgliedern, sondern um Handel mit einem Drittstaat. Deshalb sollten Unternehmen penibel darauf achten, bei der Ausfuhr ihrer Produkte korrekte Geschäftsunterlagen für die neuen Zollkontrollen einzureichen“, riet Lucrezia Chiapparino von der Industrie- und Handelskammer für Großbritannien bei ihrer Präsentation den anwesenden Unternehmern. In der zweiten Veranstaltungshälfte konnten sich Teilnehmer in Einzelgesprächen mit Experten über aktuelle Themen austauschen und sich über den aktuellen Stand bei Steuerrecht, Verträge und Gesellschaft, Transport und Logistik, Markteintritt, zollrechtliche Anforderungen und Dienstleistungen informieren. 

Die nächsten Änderungen stehen Anfang 2023 an. Ab dem 1.1.2023 müssen beispielsweise alle mit dem europäischen Prüfsiegel CE gekennzeichneten Produkte mit dem englischen Äquivalent dieses „technischen Passes“ versehen sein – mit einer sogenannten UKCA-Kennzeichnung. Darüber hinaus werden neue Anweisungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr eingeführt.