Region hebt Einschränkungen für Sozialgenossenschaften auf

Die Regionalregierung hat am 10. Oktober für Sozialgenossenschaften geltende Einschränkungen aufgehoben.

Auch in Südtirol und dem Trentino dürfen Sozialgenossenschaften künftig sozio-sanitäre, kulturelle und erziehungsbezogene Dienstleistungen sowie Tätigkeiten im Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbereich, die auf die Arbeits­eingliederung benachteiligter Personen abzielen, gleichzeitig ausüben. Die Regionalregierung, in deren Zuständigkeitsbereich das Genossenschaftswesen fällt, hat am 10. Oktober eine Änderung der entsprechenden Durchführungsverordnung beschlossen, wie das Landespresseamt mitteilt. Damit trägt sie den gesamtstaatlichen Vorgaben Rechnung. Auch beseitigt sie damit eine Benachteiligung der Sozialgenossenschaften Südtirols und des Trentino gegenüber jenen anderer Regionen.

Einige Voraussetzungen notwendig

Das Arbeitsministerium hatte befunden, dass das Verbot der Errichtung von Sozialgenossenschaften mit mehreren Tätigkeitsfeldern (Gegenständen) überholt sei, da "in vielen Bereichen angesichts der Hilfsbedürftigkeit und Benachteiligung untereinander verbundene Maßnahmen erforderlich sind und dass die Übernahme der Sozialbeiträge durch den Staat direkt den benachteiligten Personen zu gute kommt". Vorausgesetzt wird, dass "die in den Tätigkeitsfeldern (sozialen Gegenständen) ausdrücklich angegebenen Arten der Benachteiligung oder Maßnahmenbereiche für die Umsetzung der den Sozial­genossenschaften zugewiesenen Ziel­setzungen koordinierte Tätigkeiten erfordern und die funktionelle Verbindung unter den verschiedenen Tätigkeitsarten aus der Satzung deutlich hervorgehen" und dass die Verwaltungsorganisation der Sozial­genossenschaften die Buchhaltung der ausgeübten Tätigkeiten klar trennt. Die von der Regionalregierung beschlossene Änderung wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt 15 Tage danach in Kraft.