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Experten-Tagung zu "Voluntary Disclosure"

Ab 30. September ist es soweit: Steuervergehen aus der jüngeren Vergangenheit müssen mit einem neuen Verfahren der Selbstanzeige "richtig" gestellt werden. Am Mittwoch informierten auf einer Tagung namhafte Rechtsexperten.

Mit dem Gesetz Nr. 186 von 2014 ist zur Feststellung und Rückführung von Auslandsvermögen sowie zur Eigengeldwäsche die sog. "Voluntary Disclosure" eingeführt worden. Diese Selbstanzeige ist ein freiwilliges Verfahren, um widerrechtlich im Ausland gehaltene Vermögenswerte offenzulegen und andere Steuervergehen mitzuteilen.

Ab 30. September wird es ernst

Das neue Verfahren betrifft Steuervergehen bis zum 30. September 2014 und muss innerhalb 30. September 2015 angewandt werden. Welche konkreten Regelungen bis dahin zu befolgen sind und an wen man sich wenden kann, darüber informierten bei einer von den Kammerabgeordneten Manfred Schullian und Renate Gebhard initiierten und vom Raiffeisenverband Südtirol und Handelskammer Bozen organisierten Tagung namhafte Experten, darunter:
Giovanni Sanga (Parlamentsabgeordneter und Experte zum Gesetz "Voluntary disclosure"), Aldo Polito (Direktor der "Centrale Accertamento" der Agentur für Einnahmen), Antonio Martino (Verantwortlicher des "Ufficio Centrale per il contrasto agli illeciti fiscali internazionali" der Agentur für Einnahmen) und Valerio Vallefuoco (Rechtsanwalt und Vertragsprofessor an der Universität Lum Jean Monnet, Dozent an der "Scuola di Polizia Tributaria della Guardia di Finanza" sowie Experte des Sole24 ore).