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Förderungen und Risikoabsicherung

Die Agrarförderung und die Risikoabsicherung standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Koordinierungsausschusses der landwirtschaftlichen Genossenschaften.

Zur Sitzung Mitte Juni im Raiffeisenhaus konnte Verbandsobmann Herbert Von Leon EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, Landwirtschafts-Landesrat Arnold Schuler und den Direktor der Landesabteilung Landwirtschaft Martin Pazeller begrüßen.

Neue Versicherungsmodelle

Herbert Dorfmann berichtete u. a. über ein vom EU-Parlament beschlossenes Omnibusgesetz, das derzeit vor dem EU-Rat verhandelt wird und 2018 in Kraft treten soll. Es sieht besonders die Förderung verschiedener, neuer Versicherungsmodelle vor.

Neben Schadensversicherungen wie z.B. die Hagelversicherung, auch Mutualitätsfonds und Einkommensversicherungen. Bei den Schadensversicherungen solle die Schadensschwelle künftig von 30 auf 20 Prozent gesenkt werden. Über die Mutualitätsfonds solle die Förderung künftig weg von den periodischen Förderungen hin zu auf die Marktlage bezogene Unterstützungen angepasst werden. Dabei soll der Fonds in guten Zeiten gespeist werden, um Krisenzeiten - etwa aufgrund von Preis- und Kostenschwankungen - zu überbrücken. Einkommensversicherungen sollen dann greifen, wenn das Einkommen der Landwirte um 30 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegt.

Martin Pazeller, Direktor der Landesabteilung Landwirtschaft, berichtete u. a., dass die Umsetzung der vom EU-Programm vorgesehenen neuen Versicherungssysteme auf nationaler Ebene in einem wissenschaftlichen Komitee erarbeitet werde. Dabei sei u. a. die Einführung einer Grünlandversicherung wie in Österreich oder Frankreich geplant. Außerdem forciere Italien die Einrichtung von Mutualitätsfonds, da die für Versicherungen vorgesehenen Mittel bisher nicht aufgebraucht worden seien.

In puncto EU-Agrarpolitik ging EU-Parlamentarier Dorfmann auch auf die neue EU-Förderprogrammperiode ab 2020 ein. Aufgrund des Brexit werde das EU-Budget schrumpfen und die Versuchung sei groß, das Agrarbudget zu kürzen. Dabei würden jedoch kaum die ländlichen Entwicklungsprogramme in Frage gestellt, sondern vielmehr die Direktzahlungen für Einzelbetriebe. Aktuell werde eine Halbzeitbewertung der Förderprogramme 2014-2020 vorgenommen. Dabei seien neben der Risikoabsicherung und den Versicherungen in der zweiten Hälfte der Förderprogrammperiode vor allem die Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation zentrale Themen, sagte Landesrat Arnold Schuler.

Prioritäten setzen

LR Arnold Schuler informierte bei der Sitzung über die Förderung von Investitionen bei landwirtschaftlichen Genossenschaften. Was die Investitionsförderungen in der Landwirtschaft betrifft, so seien über 170 Mio. Euro an Investitionen für die nächsten Jahre geplant. Diese betreffen hauptsächlich Projektanträge aus der Milch- und Weinwirtschaft. Hierfür würden Fördermittel in Höhe von rund 54 Mio. Euro beantragt. Aktuell stünden aber nur 34 Mio. Euro zur Verfügung, während 20 Mio. Euro noch aufgebracht werden müssten. Schuler zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass einige der fehlenden Mittel noch gedeckt werden können, "Wir müssen bei den Förderungen aber Prioritäten setzen und die Geldmittel gezielt einsetzen", sagte Schuler und appellierte an die Genossenschaftsvertreter, Projekte sinnvoll zu argumentieren und entsprechende Zukunftsstrategien aufzuzeigen.

In der Milchwirtschaft wurden bereits im Rahmen einer Klausurtagung gemeinsame Synergien ausgelotet und in der Weinwirtschaft konzentriert man sich u. a. noch mehr auf eine verstärkte Förderung der gemeinsamen Weinwerbung.