Gesetz zu Bürgergenossenschaften verabschiedet

Der Regionalrat Trentino-Südtirol hat das Gesetz über die Bürgergenossenschaften verabschiedet. Damit ist auch in Südtirol die Grundlage zur Errichtung von Bürgergenossenschaften gegeben.

 

Bürgergenossenschaften sind eine Form der Bürgerbeteiligung zum Wohle der lokalen Gemeinschaft und des gesamten Bezugsgebietes weit über die Anzahl der Mitglieder hinaus. Diese Organisationsform bietet Güter und Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit vor Ort. Mit Hilfe von einer Bürgergenossenschaft können beispielsweise Arbeitseinsätze auf Bauernhöfen organisiert werden oder unkompliziert Hilfskräfte temporär angestellt und Wirtschaftsgüter ausgetauscht werden. Charakteristisch für eine Bürgergenossenschaft bleibt die enge Verbindung zu einem Gebiet und zur dort ansässigen lokalen Gemeinschaft.

In anderen Regionen Italien gibt es diese Organisationsform bereits. Dort hat sich der Einsatz von Bürgergenossenschaften besonders in Berggebieten oder in Gebieten im Landesinneren, die von wachsender Entvölkerung und Alterung, wirtschaftlichem Verfall und Isolation betroffen sind, bewährt. Denn in abgelegenen Gebieten fehlt häufig der Zugang zu öffentlichen Diensten, die vorwiegend in den Ballungsgebieten und Talsohlen konzentriert sind.

Regionalassessor Manfred Vallazza hat das Gesetz zu den Bürgergenossenschaften im Regionalrat eingebracht: „Die Idee von Bürgergenossenschaften ist entstanden, weil in den unterschiedlichen Lebensbereichen, ob das nun die Landwirtschaft oder der soziale Bereich ist, besondere Bedürfnisse und Anforderungen bestehen. Konkret können über die Genossenschaft Arbeitskräfte unbürokratisch, selbstverständlich jedoch unter Einhaltung sämtlicher Versicherungsaspekte auch kurzfristig, stundenweise oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt angestellt werden.“ Die Idee der nicht gewinnorientierten Genossenschaften für Bürger überzeugt auch Christian Tanner, Vizedirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol: "Vor allem Gemeinden und Bezirksgemeinschaften profitieren von der Unterstützung einer Bürgergenossenschaft. Darüber hinaus entsteht ein „gemeinsames Handeln“ über welches das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Inklusion gestärkt werden - mit all den positiven Auswirkungen auf zwischenmenschliche und soziale Beziehungen."

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über Bürgergenossenschaften kann diese Art von Genossenschaft nun verwirklicht werden. Regionalassessor Manfred Vallazza unterstreicht: "Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Genossenschaften in Südtirol haben schon länger auf dieses Gesetz gewartet, damit sie vor Ort schneller auf die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung reagieren können. Jetzt ist es da."